
2. S- Bahn- Stammstrecke München
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik
11011 Berlin München, den 11.4.2011
Betreff: 2. S- Bahn- Stammstrecke München (Petition)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die 2. S- Bahn- Stammstrecke München ist längst zur Entlastung sowohl für
München als auch für das gesamte Münchner Umland dringend erforderlich.
Diese 2. S- Bahn- Stammstrecke München kann nur befürwortet werden, wenn
sie für die Gesellschaft sinnvoll und für die Benutzer sicher ist. In Notfällen
müssen Gesundheit und Leben der Menschen gewährleistet sein und das
Risiko zu Schaden zu kommen, auf ein geringes Maß gebracht werden.
Im einzelnen bedeutet dies, daß die Strecke mit den erforderlichen S- Bahnhöfen
statt mit Rettungsschächten ausgestattet wird.
Zu bedauern ist die Verzögerung der Errichtung der 2. S- Bahn- Stammstrecke
München durch den Vorhabenträger und die zuständigen politischen Organe
obwohl der Wunsch nach einer sinnvollen und die Bedürfnisse für eine hohe
Benutzerzahl mit entsprechend erforderlichen S- Bahnhöfen bereits im Jahre
2001 bekannt war.
Die S- Bahn in München ist das Rückgrat des ÖPNV in der Region.
Im Ballungsraum München spielt die S- Bahn eine gewichtige Rolle. Ihre
Leistungsfähigkeit und ihr Erscheinungsbild prägen die Qualität des öffentlichen
Nahverkehrs im gesamten MVV- Raum.
Das S- Bahn- System wurde 1972 für täglich rund 250.000 Fahrgäste konzipiert;
zwischenzeitlich nutzen es rund 800.000 Reisende täglich, wobei in wenigen
Jahren mit 1,2 Mio. Fahrgästen täglich gerechnet wird.
Aus diesem Grunde ist die 2. S- Stammstrecke dringend mit den erforderlichen
S- Bahnhöfen Donnersbergerbrücke, Lenbachplatz, Maximilianstr. und
Kellerstr. / Milchstr. statt der vorgesehenen Rettungsschächte auszustatten.
(Statt wie beim PFA 3 mit Max- Weber- Platz ist nunmehr beim PFA 3 neu
der S- Bahnhof Kellerstr. / Milchstr. vorzusehen)
Dem Versuch, die Bevölkerung bei der Entscheidung um die 2. S- Bahn-
Stammstrecke München auszuschließen, muß entschieden entgegengetreten
werden.
Die 2. S- Bahn- Stammstrecke zwischen Laim und Ostbahnhof ist als
Gesamtprojekt zu sehen und nicht nur als eine Aneinanderreihung von drei
Planfeststellungsabschnitten PFA 1, PFA 2 und PFA 3.
Das Ziel einer Verknüpfung mit allen bestehenden U- Bahnlinien auf kurzen
Wegen sowie mit Tram und Bus ist nicht zu erkennen.
Die Aufteilung des Projekts 2. S- Bahn- Stammstrecke in mehrere
Planfeststellungsabschnitte mag bautechnisch eventuell sinnvoll sein,
für die Benutzer und Fahrgäste ist jedoch das Gesamtprojekt zu sehen,
bei dem sie sicher fahren und auch an den gewünschten Stellen ein- und
aussteigen können.
Die Punkte Sicherheit und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln sind
bei der 2. S- Bahn- Stammstrecke München von existentieller Bedeutung.
Wichtig ist, daß dieses Projekt von Laim bis zum Ostbahnhof als Gesamt-
projekt betrachtet und behandelt wird; es darf nicht in einzelne Abschnitte
aufgeteilt werden.
Bei dem Beschluß über den Planfeststellungsabschnitt PFA 2 wurde die
nötige Sicherheit, insbesondere bei Paniksituationen, und die erforderliche
Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln nicht berücksichtigt, obwohl bei der
Erörterung auf die Problematik Sicherheit und Vernetzung hingewiesen wurde.
Hier sind die S- Bahnhöfe Lenbachplatz und Maximilianstr. dringend erforderlich.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) macht es möglich, daß eine
Betroffenheit nur Eigentümern entlang der Strecke (die Grund und Boden als
Eigentum besitzen und hier materiell zu Schaden kommen) das Recht
zusteht, sich rechtlich zu wehren.
Nutzer der 2. S- Bahn- Stammstrecke und Steuerzahler gelten im Sinn des
VwVfG nicht als betroffen und sind praktisch von der Planung und der
Erstellung von derart wichtigen und zukunftsweisenden großen Projekten
ausgeschlossen. Wer aus welchen Gründen auch immer als Fahrgast zu
Schaden kommt, ist somit im Sinne des Gesetzes nicht betroffen.
Wie im Planfeststellungsbeschluß PFA 2 bereits zu ersehen ist, wurden
hier die wichtigen Punkte der Sicherheit und Vernetzung mit anderen
Verkehrsmitteln ignoriert. Es ist im Rahmen dessen, was rechtlich möglich
ist, alles zu tun, um eine Fehlplanung und unakzeptable Ausführung dieses
Projekts zu verhindern und eine redliche Planung und Erstellung durchzuführen.
S- Bahnhöfe (derzeit von der DB AG vorgesehene Haltepunkte):
Hauptbahnhof, Marienhof und Ostbahnhof
Diese lediglich 3 vorgesehenen Hauptumsteigepunkte reichen für einen sinnvollen
S- Bahn- Betrieb in keiner Weise aus um die Fahrgäste entsprechend ihren
Wünschen und Erfordernissen zu ihren Zielorten zu bringen.
Derzeitige Einwohnerzahl von München 1,39 Mio.
bis 2030 Einwohnerzahl von München 1,5 Mio.
Wenn wie vom Vorhabenträger prognostiziert ca. 80.000 bis 100.000
Personen pro Tag jeweils an Hauptumsteigepunkten (Hauptbahnhof,
Marienhof und Ostbahnhof) ein- und aussteigen, dann ist zu fragen, wo
der Rest der Fahrgäste, das sind dann 1,2 Millionen minus 300.000, im
Innenstadtbereich ein- und aussteigen werden.
Die von der DB AG vorgesehenen Rettungsschächte, müssen aus
Sicherheitsgründen als S- Bahnhöfe ausgeführt werden:
Rettungsschächte: Umsteigezwänge in weitere Verkehrsmittel:
- Donnersbergerbrücke (Tram 17 ca. 450 m entfernt und Tram 19
ca. 320 m entfernt,
sowie Buslinien 53 und 133)
- Lenbachplatz (U 4 und U 5 sowie Tram 19)
- Maximilianstr. (Lehel U 4 / U 5 250 m entfernt,
S- Bahn- Haltepunkt Isartor 430 m entfernt)
- Max- Weber- Platz (U 4 und U 5 sowie Tram 15,18 und 19)
(bei PFA 3 neu: Kellerstr. / Milchstr.)
Wie hier aufgezeigt, werden die Fahrgäste über Umsteigezwänge von der
DB AG genötigt weitere Verkehrsmittel zu benutzen, obwohl die gewünschten
Zielorte bei der 2. S- Bahn- Stammstrecke mit entsprechenden S- Bahnhöfen
erreichbar wären.
Der Verweis des Vorhabenträgers DB AG auf die Erreichbarkeit von Zielen
entlang der 2. S- Bahn- Stammstrecke mit U- Bahnlinien, Straßenbahnen und
Omnibussen statt der zu erstellenden S- Bahnhöfe bei der 2. S- Bahn, stellt
den Sinn für ein in die Zukunft gerichtetes Projekt auf den Kopf.
Es stellt sich die Frage, für wen die DB AG die 2. S- Bahn- Stammstrecke
überhaupt bauen will, wenn die gewünschten Zielorte auf direktem Weg nicht
erreichbar sind.
Die von der LH München und dem Vorhabenträger angestrebte Expreß- S- Bahn,
bzw. ein Olympiaexpreß als Zubringer zum Münchner Flughafen ist unsinnig,
da analog wie beim Transrapid die Fahrgäste erst ins Stadtzentrum fahren
müssen um dann mit dieser Expreß- S- Bahn mit weniger Zwischenhalten
und ohne Zu- Aussteigmöglichkeit fahren zu können.
Im Bereich der Donnersbergerbrücke sind vom Vorhabenträger statt des
ursprünglich geplanten S- Bahnhofs neuerdings zwei Rettungsschächte
(RS 1 und RS 2) vorgesehen.
(RS 1 ca. 200 m westlich der Donnersbergerbrücke,
RS 2 ca. 160 m östlich der Donnersbergerbrücke)
Im Bereich der Donnersbergerbrücke sind besonders die Stadtteile Neuhausen
und die Schwanthalerhöhe betroffen.
Diese gegen die Bevölkerung gerichtete Planung ohne den erforderlichen
viel benutzten S- Bahnhof ist nicht hinnehmbar.
Die Kosten für die zwei Rettungsschächte an dieser Stelle (R 1 und R 2) sind
einem erforderlichen S- Bahnhof gegenzurechnen.
Alternative zur Expreß- S- Bahn:
Das Problem einer Verbindung zum Flughafen kann mit der Anbindung
der U 1 an die S 1 und der U 4 an die S 8 wesentlich besser und mit
geringem finanziellem Aufwand gelöst werden als mit einer Expreß- S- Bahn.
(siehe Anlage)
Bei der 2. S- Bahn- Stammstrecke hat sich der Vorhabenträger nicht einmal
die Mühe gemacht, die Kosten für die zusätzlich dringend erforderlichen
S- Bahnhöfe, zu ermitteln. (Planfeststellungsbeschluß PFA 2 ( vom Hauptbahn-
hof bis zur Isar ) S. 44 von 113 im Jahr 2006)
Die von Herrn Scheller / Vorhabenträger in der Erörterung am 22.3.2011
angegebenen Kosten für einen S- Bahnhof mit 100 Mio. bis 180 Mio. Euro
sind so grob geschätzt, daß diese Beträge nicht nachvollziehbar und nicht
glaubhaft sind.
Bei den Kosten für die von der Bürgerschaft in Bürgerversammlungen längst
geforderten Vernetzung der U- Bahnen mit S- Bahnlien vom OEZ zur Fasanerie
mit der U 1 zur S 1 und vom Effner Platz nach Englschalking mit der U 4 zur S 8
(siehe Anlage) würde dies für 4 U- Bahnhöfe und ca. 3 km U- Bahnstrecke
insgesamt ca. 100 Mio. bis 200 Mio. Euro betragen.
Wo ist die Verhältnismäßigkeit bei der Kostenbetrachtung dieser aufgezeigten
Projekte - Ein S- Bahnhof des Vorhabenträgers zu einem Projekt mit 4 U-
Bahnhöfen und 3 km U- Bahnstrecke?
Hier liegt wohl ein Glaubwürdigkeitsproblem vor. Die Kosten für die groß
dimensionierten S- Bahnhöfe Marienplatz und Hauptbahnhof die sehr hoch
anzusetzen sind dürfen nicht mit den Kosten der zusätzlich geforderten
S-Bahnhöfe Donnersbergerbrüche, Lenbachplatz, Maximilianstr. und
Kellerstr. / Milchstr. gleichgesetzt werden. Zudem müssen von den Kosten für
die zu erstellenden S- Bahnhöfe die Kosten für die von der DB AG vorgesehenen
Rettungsschächte abgezogen werden.
Der Vorhabenträger gibt lediglich an, aufgrund der tiefgelegenen Stationen
(Haltepunkt Arnulfpark und Maximilianstr.) seien große Investitionen erforderlich,
wobei die umliegenden Bereiche angeblich bereits heute gut erschlossen wären.
Diese sogenannte gute Erschließung ist für zukünftige Fahrgäste nicht erkennbar.
Kostenträger sind: Bundesrepublik Deutschland 60 %
Freistaat Bayern 40 %
Im Jahre 2001 wurden verantwortungsvoll für die 2. S- Bahn- Stammstrecke
München die S- Bahnhöfe Donnersbergerbrücke, Lenbachplatz, Maximilianstr.
und Max- Weber- Platz geplant. Heute plant man statt dessen nur noch
Rettungsschächte, die dem Sicherheitsbedürfnis nicht genügen.
Daß große Projekte sowohl für Anlieger als auch für die gesamte Gesellschaft
Belastungen, Belästigungen und Unannehmlichkeiten über Jahre bringen,
ist allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Dieser Sachverhalt wird von der
Bürgerschaft auch hingenommen, wenn auf Dauer Vorteile für die gesamte
Gesellschaft entstehen und nicht derartige große Risiken für Leib und Leben
der Fahrgäste eine Benutzung (im Falle von Problemen) nicht ratsam
erscheinen lassen.
Der MVV und die MVG haben über Jahre versäumt, die 2. S- Bahn- Stammstrecke
München mit den im Jahre 2001 als erforderlich angesehenen und ursprünglich
vorgesehenen S- Bahnhöfen auszustatten.
Die bisher bestehende 1. S- Bahn- Stammstrecke wurde 1972 für täglich
ca. 250.000 Fahrgäste geplant. Mittlerweile benutzen ca. 800.000 Personen
die S- Bahn pro Tag. Es wird ohnehin in Kürze mit einer Fahrgastzahl von
1,2 Millionen gerechnet.
Aufgrund der zunehmenden Verdichtung der Stadtviertel, Erweiterung der
Wohnbaugebiete in München und des Umlandes, ist ein weiterer Ausbau des
bestehenden S- Bahnsystems im Innenstadtbereich nicht mehr möglich, der
Takt ist an seine Grenzen gestoßen.
Die Verdichtung der LH München z.B. auf dem Gebiet von Freiham und weiterer
Stadtteile sowie die ständige weitere Besiedlung des Münchner Umlandes
macht es erforderlich, daß die Fahrgäste in ihrer Mobilität, inbesonders im
ÖPNV, nicht eingeschränkt werden.
Die bestehende Stammstrecke darf nicht weiterhin das Nadelöhr des stern-
förmig ausgerichteten Münchner S- Bahn- Systems sein.
Da dort gebündelt alle S- Bahnen fahren, ist ständig mit Störungen und mit
Unpünktlichkeiten zu rechnen. Ein Ausweichen auf eine andere leistungsfähige
Linie ist nicht möglich. Die begrenzte Kapazität auf der Strecke verhindert
eine Ausweitung des Verkehrsangebotes.
Die Planung der 2. S- Bahn- Stammstrecke des Vorhabenträgers DB AG mit
den vorgesehenen S- Bahn- Stationen Hautbahnhof, Marienhof und Ostbahn-
hof verfehlt den eigentlichen Zweck einer Entlastung des Streckennetzes.
Bei einer begrenzten Anzahl von Stationen auf der neuen S- Bahn- Stamm-
strecke zwischen Laim (Pasing) und Ostbahnhof kann nicht von einer attraktiven
Fahrzeit gesprochen werden, wenn die Passagiere ihre Fahrziele nicht direkt
erreichen können und mehrmals umsteigen müssen.
Die Fahrgäste müssen vielmehr auf weitere Fahrzeuge ausweichen, sie müssen
umständlich lange Wegführungen hinnehmen.
Wie aus dem Planfeststellungsbeschluß gemäß § 18 AEG für den Neubau
einer 2. S- Bahn- Stammstrecke München (PFA 2) hervorgeht wurde bei den
Rettungsschächten am Lenbachplatz und an der Maximilianstr. bei der Reg.
v. Obb. nicht auf die Problematik der erforderlichen Sicherheit eingegangen.
Die DB AG will ohne Zwischenhaltestellen (z.B. vom Ostbahnhof zum
Marienhof aber auch bei den anderen Bereichen), für die Fahrgäste keine
Möglichkeiten schaffen Ein- und Aussteigen zu können.
Bei diesen Entfernungen wird vom Gutachter des Vorhabenträgers behauptet,
daß ein S- Bahnzug so gesteuert wird, daß er gesichert den nächsten
S- Bahnhof, hier der Ostbahnhof bzw. der Hauptbahnhof erreicht wird.
Daß ein S- Bahnzug auf der Strecke stehen bleiben könnte, aus welchen
Gründen auch immer ist bei der DB AG nicht vorgesehen und wird theoretisch
ausgeschlossen; der Zug würde nach Vorstellung des Vorhabenträgers mit
neuer Technik auf jeden Fall erst bei einem S- Bahnhof zum Stehen kommen.
Hier handelt es sich beim Vorhabenträger wohl um ein Wunschdenken.
Weshalb kommt es dann immer wieder vor, daß S- Bahnzüge oder U- Bahnzüge
in Tunnels nicht nur an S- Bahnhöfen stehen bleiben oder sonst verunglücken?
Wenn, wie vom Vorhabenträger gewünscht mit Expreß- Prinzip gefahren
werden sollte, so könnte die Möglichkeit einer Überholspur eingerichtet
werden, d.h. man würde den Bürgerinteressen auf Vernetzung mit anderen
Verkehrsmitteln und möglichst großer Sicherheit auf Leib und Leben mit
S- Bahnhöfen gerecht.
Bei der Höhe der Rettungsschächte (z.B. 45 m an der Kellerstr. / Milchstr.)
können im Brandfall wegen der Kaminwirkung Temperaturen bis 1200 ° C
(Krematoriumstemperaturen) auftreten.
Obwohl bekannt ist, daß bei Katastrophen und Unglücken gleich welcher
Art immer wieder die Verantwortlichkeit für das erstellte Projekt und das
Geschehene überprüft werden muß, gibt es für das Projekt Personen die große
Risiken auf Kosten anderer eingehen.
Es ist darzustellen wer die Verantwortung im Brand- und Katastrophenfall
übernimmt. Die Abwälzung von Schuld auf die unterste behördliche Ebene
reicht nicht.
Das ist hier der Zugbegleiter oder Zugführer der mit Handlampe und
Megafon die bis zu 1.632 Fahrgäste in Sicherheit bringen soll.
Der Katastrophenschutz wird von den jeweiligen Bundesländern definiert.
Das Bayerische Katstrophenschutzgesetz (Bay KSG) vom 24. Juli 1996 unter-
zeichnet vom Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber gibt die
Aufgaben und Zuständigkeiten an: Art.1
(1) Die Katastrophenschutzbhörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzu-
wehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen
(Katastrophenschutz).
(2) Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen bei dem Leben
oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebens-
grundlgen oder bedeutende Sachwerte in ungewönhlichem Ausmaß gefährdet
oder geschädigt werden.
Auf den Brand- und Katastrophenschutz wurde in den Vorlagen der Planfest-
stellungsunterlagen für den S- Bahnhof am Marienhof und am Hauptbahnhof
relativ ausführlich eingegangen.
Diese Sorgfalt ist bei den Rettungsschächten die durch S- Bahnhöfe sinnvoll
zu ersetzen wären nicht zu erkennen.
Eine redliche Kostengegenüberstellung von S- Bahnhöfen zu Rettungsschächten
liegt nicht vor.
Der übliche Personenkreis setzt sich aus den am Verfahren beteiligten Planern
und Gutachtern, Herstellern, Eigentümern des Projekts, Feuerwehr, Polizei,
Politikern die die Finanzierung ermöglichen und weiteren mit dem Projekt
befaßten Personen zusammen.
Paniksituationen wurden insbesondere bei derartigen Tiefenlagen weder in der
Planfeststellung noch in der Erörterung diskutiert.
Bei Massenpaniken schaltet sich die soziale Kompetenz des Menschen ab;
" aus Angst ist das eigene Überleben wichtiger als die Rücksicht auf andere" ,
sagte der Psychologe Steffen Friedel mit Blick auf tödliche Massenpanik bei der
Loveparade in Duisburg.
Die schnellen Fluchtbewegungen der panischen Menschen lösen dann in
der Enge und der Menge ein Herdenverhalten aus. "Es entsteht eine lawinen-
artige Kettenreaktion" , sagte Friedel. In einer Massenbewegung sei die " Ratio,
also das verantwortliche Denken, außer Kraft gesetzt."
Ein paar Beispiele von Katastrophen:
Selbst nach 10 Jahren und noch längerer Prozeßdauer können dann aktuelle
Prozeßverfahren nicht abgeschlossen werden.
Z.B. Kitzsteinhorn in Kaprun (Brand imTunnel mit 155 Toten), Eishalleneinsturz
in Berchtesgaden, Love Parade in Duisburg (Paniksituation) mit 21 Toten.
Die Szenarien die sich dort abspielten sind grausam und unvorstellbar.
Bei der Katastrophe in Duisburg (Love Parade) geben sich die Veranstalter,
Polizei, Politiker, Verwaltung und Teilnehmer gegenseitig die Schuld.
In einem Blatt der Münchener Rück sind Historische Tunnelbrände aufgezeigt.
Im Falle einer Katastrophe können die Opferzahlen im Bereich der Rettungse-
schächte bei der 2. S- Bahn- Stammstrecke wesentlich höher liegen als bei
den bisher bekannten Unfällen (1632 Fahrgäste bei einem vollbesetzten
Langzug). (Beim Zusammentreffen von zwei Zügen an einem Rettungsschacht
gegenüberliegend kann sich die Zahl der Betroffenen verdoppeln)
Die Risiken sind zu minimieren. Im Falle der 2. S- Bahn- Stammstrecke
sind daher die Rettungsschächte durch S- Bahnhöfe zu ersetzen.
Nur bei S- Bahnhöfen besteht die Möglichkeit der Selbstrettung.
Es geht um die sinnvolle Nutzung und die Sicherheit.
Die Behauptung des Vorhabenträgers, daß bei der 2. S- Bahn keine Unglücke
vorkommen können, ist realitätsfremd (siehe Katastrophen bei U- Bahnun-
glücken, aus der Schrift: Münchener Rück, Risk- Management Tunnel).
Auf meine Ausführungen bei der Erörterung am 1.4.2011 antwortete der
Vorhabenträger (Gutachter Herr Dr. J Schreyer):
" Ein Szenario ist sehr wohl möglich" , " Insgesamt muß man mit allem rechnen"
und es gibt das " Restrisiko" .
Daß bei Brand Temperaturen bis 1.200 ° C entstehen wurde vom Gutachter
nicht bestritten. Hier verweise ich auf das Unglück in Kaprun mit 155 Toten.
Ich sehe mich bei solchen Antworten des Vorhabenträgers in meiner Meinung
voll bestätigt, daß die Gefahren minimiert und durch die Bürgern dienende
zusätzliche S- Bahnhöfe verbessert werden müssen.
Das Restrisiko muß so gering wie möglich gehalten werden; das gelingt nur
mit der Selbstrettungsmöglichkeit.
Das Risiko, daß etwas mit verheerender Wirkung passiert muß minimiert werden.
Für die Fahrgäste muß zumindest die Möglichkeit der Selbstrettung bestehen,
dies ist nur bei S- Bahnhöfen möglich.
Der Schutz von Leib und Leben hat an vorderster Stelle zu stehen!
Ich frage hier mit aller Eindringlichkeit: Warum wird den Fahrgästen die
ihnen zustehende Sicherheit und die Möglichkeit da ein- und aussteigen
zu können wo ihr gewünschter Abfahrt- oder Zielort ist verwehrt?
Der Vorhabenträger berücksichtigt bei der Planfeststellung in keiner
Weise Paniksituationen und Terroristische Anschläge.
Die Aussage des Vorhabenträgers, daß in den Zügen Feuermelder und
Feuerlöscher vorhanden sind kann für den Fahrgast in der Notsituation nur
als Hohn empfunden werden. Auch der Verweis auf Flugzeuge mit denen
man abstürzen kann, ist für die 2. S- Bahn untauglich.
Bei den hier gezeigten Aussagen, muß man bereits davon ausgehen, daß der
Schadensfall wahrscheinlich ist, d.h. die Handelnden nehmen billigend in Kauf,
daß es zu zu ähnlich vielen Toten kommt wie bei den von der Münchener Rück
aufgelisteten Fällen (siehe Anlage: Risk- Management Tunnel); d.h. man handelt
mit Eventualvorsatz.
Es reicht nicht aus, daß sich der Vorhabenträger lediglich auf brandtechnische
Vorgänge (Brandschutzkonzept) mit DIN- und andere Normen, Verordnungen
sowie die EBA- Richtlinien stützt die im Katastrophenfall und bei Panik-
situationen nicht anwendbar sind.
Wichtig ist das Verhalten der betroffenen Fahrgäste die in Panik geraten
können und sich an keine maßgeschneiderte sehr disziplinierte Verhaltens-
vorschriften des Vorhabenträgers halten.
In ständiger Regelmäßigkeit ist aus den Medien zu entnehmen, daß Betriebs-
störungen in unterschiedlicher Art stattfinden, die den Betrieb erheblich
beeinträchtigen bzw. den Verkehr gänzlich zum Stillstand bringen.
Störungen auf der bestehenden S- Bahn in München sind keine Seltenheit:
z.B. aus dem MM, 25.2.2010,S.35 - Zwischen Laim und Ostbahnhof ging
den ganzen Tag fast gar nichts mehr. "Totales Chaos auf der S- Bahn- Stamm-
strecke" . Es können hier viele weitere den Betriebsablauf störende Vorkomm-
nisse aufgezeigt werden.
Eine 2. S- Bahn- Stammstrecke als Parallellinie könnte mit den zugeordneten
S- Bahnhöfen wichtige den Verkehr entlastende Dienste leisten.
Wo das Leben und die Gesundheit von Menschen praktisch auf fahrlässige
Weise durch Nicht- Berücksichtigung von möglichen Katastrophenfällen aufs
Spiel gesetzt wird, kann von einem leistungsfähigen S- Bahnsystem nicht
gesprochen werden.
Personen die sich in auswegloser Situation befinden haben bei der bisher
vorgelegten Planung keine Chance sich irgendwie befreien zu können.
Die Realität in vielen unterschiedlichen Unglücksfällen zeigt, daß erst später
nach langen Überprüfungszeiten und Rechtsstreitigkeiten die den Opfern
nicht mehr halfen, Korrekturen und Umbauten an den Projekten vorgenommen
wurden bzw. diese Anlagen sogar gänzlich stillgelegt wurden.
Ich bin in großer Sorge, daß bei einem so großen Projekt wie der 2. S- Bahn
elementare Punkte die die Bevölkerung betreffen außer Acht gelassen werden.
Die Frage der Haftbarmachung im Falle von Unglücken, Anschlägen und sich
daraus ergebenden Paniksituationen sowie erforderliche Versicherungen ist
bisher überhaupt nicht angesprochen.
Die Verschuldens- und Gefährdungshaftung für S- Bahn- Tunnels ist nicht
geklärt. Der Vorhabenträger weiß hierzu keine Antwort (Erörterung, 1.4.2011)
Bei dieser Sachlage ist die mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit für
die an diesem Verfahren und der Entscheidung Beteiligten von größter
Bedeutung. Dies trifft auch die Politiker die die entsprechenden Ent-
scheidungen treffen.
Aus meinen bisher vorgetragenen Einwendungen wird unmißverständlich klar,
daß bei Panik und unzulänglichen Fluchtwegen (z.B. bei einem aber auch bei
zwei Rettungsschächten) Menschen zu Tode kommen können.
Nur bei S- Bahnhöfen besteht die Möglichkeit der Selbstrettung.
Wenn trotz dieser objektiv eindeutigen dramatischen Situation darauf vertraut
werden sollte, daß die in Panik geratenen Massen nicht tödlich verletzt werden,
so handeln die Entscheidungsträger strafrechtlich mit bewußter
Fahrlässigkeit!
Für den Fall, daß bei solchen Paniken billigend ein bestimmter Prozentsatz
- statistisch gesehen - von Toten in Kauf genommen werden sollte, handeln
die Entscheidungsträger sogar strafrechtlich mit bedingtem
Tötungsvorsatz!
Dies gilt für alle Personen, die verantwortlich am Zustandekommen des
Projektes 2. S- Bahn- Stammstrecke München mitwirken.
Bei der Erörterung der Petition wünsche ich das Anliegen selbst vertreten
zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.- Ing. Robert Mertel
Kindermannstr. 1
80637 München
(siehe Anlagen)
Anlagen:
- Einwendung gegen den PFA 2 und PFA 3 vom 31.10.2005
- Einwendung gegen den PFA 1 vom 22. 2.2006
- Einwendung gegen den PFA 3 neu vom12.10.2010
- Einwendung gegen den PFA 1 neu vom 1.12.2010
- Abbildung der 2. S- Bahn- Stammstrecke mit den erforderlichen
S- Bahnhöfen
- Rettungsschacht am Lenbachplatz
- Abbildung Kaprun- Katastrophe, AZ,9.11.2010,S.16
- Münchener Rück (Risk- Management Tunnel, S. 8)
- Alternative zur Expreß- S- Bahn
- U- Bahn- Netz von München mit U 1 zur S 1 und U 4 zur S 8
- Einzugspotential von München mit ÖPNV zum Flughafen
Die Absicht, die Planung der 2. S- Bahn- Stammstrecke München rasch durchzuführen und
das Projekt möglichst zügig umzusetzen, ist zu begrüßen.
Die von der DB AG geplante zweigleisige S- Bahn- Stammstrecke, beginnend in Laim
und am Ostbahnhof bzw. am Leuchtenberg endend, ist mit den dazwischen liegenden
Stationen Hauptbahnhof und Marienhof vorgesehen.
Bei der in der Planfeststellung vorgelegten Version sind jedoch die wichtigen S- Bahnhöfe
Donnersbergerbrücke, Lenbachplatz, Maximilianstr. und Max-Weber-Platz nicht enthalten.

Abb. aus SZ, 22.3.2001, S.50
Kurzfassung aus der Einwendung des FREIE WÄHLER MÜNCHNER
BLOCK e.V. gegen den Planfeststellungsabschnitt PFA 2 und PFA 3
der 2. S- Bahn- Stammstrecke München
Bei dem Vorhaben der 2. S- Bahn- Stammstrecke wurden die wichtigen öffentlichen Belange
im Rahmen der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt.
Eine gute Erreichbarkeit der Gebiete um die früher vorgesehenen S- Bahnhöfe und Servicefreundlich-
keit ist durch die Rettungsschächte nicht gegeben.
Daß im Bereich von Lenbachplatz, Maximilianstr. und Max-Weber- Platz viele Geschäfte, Behörden
und andere öffentliche Einrichtungen situiert sind, die von der Bevölkerung aufgesucht werden und
S- Bahnhöfe erforderlich machen, wurde bei der Planung nicht beachtet.
Aus Kostengründen wurde auf die Errichtung von diesen ursprünglich vorgesehenen S- Bahnhöfen verzichtet.
Bei den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen (2. S- Bahn- Stammstrecke München) wurde auf
die Vernetzung und Erreichbarkeit mit anderen Verkehrsmitteln sowie insbesondere auf die Sicherheit der Fahrgäste im Bedarfsfall bei Brand, anderen Katastrophen, terroristischen Anschlägen und weiteren Vorkommnissen die ein rasches und den Erfordernissen entsprechendes Eingreifen erforderlich machen, nicht geachtet.
Schächte, Röhren, Tunnel, Treppenhäuser usw. sind immer wieder Orte die im Katastrophenfall
besonders im Mittelpunkt der Kritik und von Prozessen stehen.
Rettungsschächte die an die Oberfläche führen, sind im Unglücksfall regelrechte
ziehendeKamine die große Hitze (bis ca. 1000 C) erzeugen und ein Überleben ausschließen.
Die Gefahr bei Abdichtung sind zusätzlich Schwelbrände die zum Ersticken führen
Einrichtungen wie diese hohen Rettungsschächte, die zum Teil verwinkelt
von den S- Bahntunnels angeordnet sind, können von Fahrgästen nur im Glücksfall unter größter Anstrengung und nicht in Streßsituationen und Panik überwunden werden.
Die Brandursachen können vielfältiger Art sein (Fahrzeug selbst, Motorblock,
Bremssystem, Achsheißläufer und andere branderzeugende Ursachen) die sich rasch zu einer Katastropheausweiten können.
Durch den Wegfall der ursprünglich vorgesehenen S- Bahnhöfe, Donnersbergerbrücke, Lenbachplatz,
Maximilianstr. und Max-Weber-Platz (SZ,22.3.2001,S.50) und an deren Stelle die Einplanung der tiefen
Rettungsschächte besteht eine außerordentlich problematische, die Sicherheit der Fahrgäste in Frage
stellende Sachlage.
Die Höhe der Rettungsschächte:
Lenbachplatz (Maxburgstr.)
RS 5 h = 44 m
Maximilianstr.
RS 6 h = 22 m + 11 m (Schacht + Stauraum sowie Treppenbereich) Gestaltung als Irrgang
Max-Weber-Patz (Schloßstr./ Johannisplatz)
RS 8.1 und RS 8.2 h = 47 m bzw. 33 m
Bei der notwendigen Gesamtabwägung ist die Sicherheit, insbesondere die der Fahrgäste den Einsparungsüberlegungen beim Bau eines hochfrequent genutzten Fahrsystems (1632 Fahrgäste
bei vollbesetztem Langzug) vorzuziehen.
Im Katastrophenfall kann weder eine Selbst- noch eine Fremdrettung erfolgen.
Es herrscht somit nur noch Panik, Chaos und die Einsicht, daß jede Rettung
insbes. für behinderte Personen hoffnungslos ist. Von reellen Flucht- und Überlebensmöglichkeiten für Fahrgäste kannhierbei nicht gesprochen werden.
Bahnhöfe verfügen über breitere Treppenaufgänge sowie üblicherweise über Zwischengeschoße
und es besteht im Notfall bei weitem eher die Möglichkeit fliehen zu können.
Die Situation des Geschehens ist bei Bahnhöfen besser überschaubar und bietet somit für
den Einzelnen auch mehr Vertrauen in die Sicherheit.
Bezüglich der Gesamtkosten des Projektes sind die Mehrkosten in jedem
Fall vonuntergeordneter Bedeutung, vor allem, wenn man berücksichtigt, daß damit eine bessere
Lösung möglich wird mit der eine größere Anzahl von Fahrgästen angesprochen wird und
die Sicherheit der Fahrgäste sowie deren Überlebenschancen im Katastrophenfall
erheblich erhöht wird.
München, den 30.8.2005
FREIE WÄHLER MÜNCHNER BLOCK e.V.
c/o Dr.- Ing. Robert Mertel
Kindermannstr. 1
80637 München