Gesellschaft und Soziales

 

 

Kostenfreie Nutzung des ÖPNV

 

Solidarität mit der Gesellschaft:

Alle Einwohner, gleich, ob sie ein Auto besitzen, ein anderes Verkehrsmittel wie

Fahrrad, Motorrad oder den ÖPNV (U- Bahn, S- Bahn, Straßenbahn oder Bus) 

benutzen bzw. sich nicht am Verkehr beteiligen, müssen den Aufwand für eine

kostenfreie Nutzung des ÖPNV mit tragen.

 

Wer welches Fahrzeug benutzt ist jeder Person selbst überlassen.

Gegenüberstellung und Gründe die für die kostenlose Nutzung des ÖPNV

sprechen:

      - Einsparung von Personalkosten bei MVG und MVV

      - Beschaffung von Fahrkarten ist nicht mehr erforderlich

      - Wartung und Austausch sowie Beschaffung von Fahrkartenautomaten ist

        nicht mehr nötig

      - Befüllung von Fahrkartenautomaten kann entfallen

      - Kontrolleure sind nicht mehr erforderlich

      - Keine Werbung für Fahrkarten

 

Wegfall der Beachtung von Fahr- und Benutzerzonen;

Wegfall unterschiedlicher Fahrkaten (z.B. Streifenkarte, Einzelkarte, Tages-,

Monats- und Jahreskarte sowie spezielle Sozialkarten);

Keine Kastenbildung und Sonderstellung für Hartz IV- Empfänger und

Sonderbehandlung für wirtschaftlich schlechter gestellte Personen.

 

Entlastung des Individualverkehrs (IV) auf der Straße durch größere Benutzung

des ÖPNV.

Höhere Auslastung des ÖPNV

 

Entlastung der Gerichte, insbes. der wegen der notwendigen Begutachtung

teuren Sozialgerichte (z.B. Merkzeichen G, gehbehindert) sowie der Amtsgerichte

(keine Strafverfahren wegen Schwarzfahrens erforderlich)

 

Kein schlechtes Gewissen für Fahrgäste die versäumt haben eine

Fahrkarte zu lösen bzw. in der Eile nicht mehr dazugekommen sind

diese abzustempeln.

 

Weniger Bürokratie (Bürokratieabbau)

 

Falls aus finanziellen Gründen erforderlich, sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger durch einen Solidarbeitrag z.B. von 10 Euro pro Monat an den Gesamtkosten und der Finanzierung für den ÖPNV zu beteiligen.

(Alle Teile der Gesellschaft sind an dem Verkehrsprojekt ÖPNV durch ihren

Gemeinschaftsbeitrag zu beteiligen).

 

Ständige Preiserhöhungen mit entsprechenden Anpassungen für neue Fahrkarten entfallen (kein Austauschen alter mit neuen Fahrkarten erforderlich).

 

Schüler von staatlichen und städtischen Schulen benutzen den ÖPNV bisher

kostenfrei;

Schüler anderer Einrichtungen müssen bisher bezahlen.

 

Beteiligung der Touristen an den Kosten über Kurtaxen

 

Abschaffung der Pendlerpauschale

 

Wer mit dem Bayernticket der DB AG nach München kommt nutzt jetzt

bereits (für weitere 4 Personen) kostenfrei den ÖPNV (insgesamt bis zu

5 Personen), während die Münchner bei kurzen Strecken hohe Fahrpreise

entrichten müssen.