Frankreich wird als zehntes EU-Mitglied mit einem Referendum über die EU-Verfassung entscheiden. Volksabstimmungen sind auch in Portugal, Spanien, Irland, Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Tschechien vorgesehen. In Deutschland ist eine Volksabstimmung laut Grundgesetz nicht erlaubt, weshalb das Parlament den Vertrag ratifizieren soll. Auch in Österreich wird das Parlament entscheiden. Die übrigen 13 EU- Staaten haben sich noch nicht festgelegt.
(ZDF-Text, 26.07.2004, S. 160)
Europa soll demokratischer, transparenter und effizienter werden. Diesem Ziel dient die erste EU-Verfassung, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitglieds- länder geeinigt haben. Nach außen wird die Union durch drei Persönlichkeiten vertreten: den Kommissionspräsidenten, den Außenminister und den Präsidenten des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann ein Mal verlängert werden.
(ZDF-Text, 26.07.2004, S. 161)
Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Parlamenten der 25 EU-Staaten ratifiziert werden muß. In Deutschland ist die Zustimmung vom Bundestag und Bundesrat erforderlich. In einigen Ländern sind Volksabstimmungen vorgeschrieben oder geplant. Erst wenn die Verfassung von allen EU-Mitgliedsstaaten auf diese Weise gebilligt ist, kann sie in Kraft treten und damit zahlreiche geltende Verträge ersetzen, die derzeit den Aufbau und die Arbeitsweise der EU regeln. Das soll bis 2007 geschehen.
(ZDF-Text, 26.07.2004, S. 162)
Wir vom BÜRGER-BLOCK e.V. fordern die Beteiligung der deutschen Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum zur EU-Verfassung, auch wenn dies nur durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich ist. Die Entmündigung und Nichteinbeziehung der deutschen Bevölkerung durch die etablierten Parteien bei Entscheidungen muß beendet werden.