Solidarität mit der Gesellschaft: alle Einwohner, gleich, ob sie ein Auto besitzen, ein anderes Verkehrsmittel wie Fahrrad, Motorrad oder den ÖPNV (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn oder Bus) benutzen bzw. sich nicht am Verkehr beteiligen, müssen den Aufwand für eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV mittragen. Wer welches Fahrzeug benutzt, ist jeder Person selbst überlassen.
Einsparung von Personalkosten bei MVG und MVV
Beschaffung von Fahrkarten ist nicht mehr erforderlich
Wartung und Austausch sowie Beschaffung von Fahrkartenautomaten ist nicht mehr nötig
Befüllung von Fahrkartenautomaten kann entfallen - Kontrolleure sind nicht mehr erforderlich
Keine Werbung für Fahrkarten
Wegfall der Beachtung von Fahr- und Benutzerzonen
Wegfall unterschiedlicher Fahrkarten (z.B. Streifenkarte, Einzelkarte, Tages-, Monats- und Jahreskarte sowie spezielle Sozialkarten
Keine Kastenbildung und Sonderstellung für Hartz IV-Empfänger und Sonderbehandlung für wirtschaftlich schlechter gestellte Personen
Entlastung des Individualverkehrs (IV) auf der Straße durch größere Benutzung des ÖPNV
Höhere Auslastung des ÖPNV
Entlastung der Gerichte, insbes. der wegen der notwendigen Begutachtung teuren Sozialgerichte (z.B. Merkzeichen G, gehbehindert) sowie der Amtsgerichte (keine Strafverfahren wegen Schwarzfahrens erforderlich)
Kein schlechtes Gewissen für Fahrgäste, die versäumt haben eine Fahrkarte zu lösen bzw. in der Eile nicht mehr dazugekommen sind, diese abzustempeln.
Weniger Bürokratie (Bürokratieabbau)
Falls aus finanziellen Gründen erforderlich, sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger durch einen Solidarbeitrag z. B. von 10 Euro pro Monat an den Gesamtkosten und der Finanzierung für den ÖPNV zu beteiligen. (Alle Teile der Gesellschaft sind an dem Verkehrsprojekt ÖPNV durch ihren Gemeinschaftsbeitrag zu beteiligen).
Ständige Preiserhöhungen mit entsprechenden Anpassungen für neue Fahrkarten entfallen (kein Austauschen alter mit neuen Fahrkarten erforderlich).
Schüler von staatlichen und städtischen Schulen benutzen den ÖPNV bisher kostenfrei; Schüler anderer Einrichtungen müssen bisher bezahlen.
Beteiligung der Touristen an den Kosten über Kurtaxen
Abschaffung der Pendlerpauschale
Wer mit dem Bayernticket der DB AG nach München kommt, nutzt jetzt bereits (für weitere 4 Personen) kostenfrei den ÖPNV (insgesamt bis zu 5 Personen), während die Münchner bei kurzen Strecken hohe Fahrpreise entrichten müssen.